Florix

Was ist Florix?

Florix ist das Verwaltungsprogramm der Firma Draeger für die hessischen Feuerwehren. Neben Personalmanagement, werden hier Einsatzberichte geschrieben. Zudem können alle technischen Geräte und Fahrzeuge angelegt und verwaltet werden.

Wie benutzt man Florix?

Über https://zms-hessen.de/fw-hessen/ kann man Florix nutzen. Allerdings benötigt man zur Nutzung ein persönliches Zertifikat, sowie benutzerspezifische Anmeldedaten. Beides erhält man von der Fachgruppe Florix.

Was brauche ich zur Nutzung von Florix?

Zunächst einen Computer mit einem aktuellen Internetbrowser. Empfohlen wird Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox.

Weiterhin wird ein aktuelles Zertifikat benötigt.

Ich werde nach einen Zertifikat gefragt, was mache ich?

Das Zertifikat muss nach Erhalt installiert werden. Bei Microsoft Edge und Google Chrome wird der windowsinterne Zertifikatsspeicher genutzt. Bei Mozilla Firefox muss das Zertifikat im Browser genutzt werden.

Kann ich Florix von jedem Rechner aus nutzen?

Ja, laut Florix-Erlass darf Florix von privaten Rechnern genauso genutzt werden, wie von Rechnern der Feuerwehr.

Ich brauche Hilfe bei der Nutzung.

Auf der Übersichtsseite kann unter Anleitungen, Formulare und Downloads auf Alles zu Florix geklickt werden. Hier findet man Anleitungen zu verschiedenen Themen in Florix. 

Alternativ kann man eine Schulung bei der Fachgruppe Florix oder der Hessischen Landesfeuerwehrschule erhalten.

Was muss ich bei Florix rechtlich beachten?

Neben den im Florix-Erlass angegeben Texten ist nach Art. 12 und 13 der DSGVO zu belehren.

Datenschutzrechtliche Information zur Erfassung von
personenbezogenen Daten zu Zwecken des Brand- und
Katastrophenschutzes (nach Art. 12 bis 13 Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO))

Die Software ZMS Florix Hessen ermöglicht die zentrale Verwaltung von Daten der im Brand- und
Katastrophenschutz des Landes Hessen tätigen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes, der
Landkreise und der Gemeinden sowie der im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Hessen
mitwirkenden Werkfeuerwehren und Organisationen und Personen. Sie dient der Erfüllung der nach dem
Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) übertragenen Aufgaben im Brand- und
Katastrophenschutz. Die Berechtigung zur Erfassung und der Umfang der erhobenen Daten ergeben sich aus
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und lit. e) DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO in Verbindung mit §
55 HBKG und §§ 3 Abs. 1, 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).